Was kostet eine energetische Sanierung ungefähr?
Die Kosten hängen stark vom Gebäude, dem Zustand und den gewünschten Maßnahmen ab. Eine grobe Einschätzung kann der Energieberater im Gespräch oder mit einem Sanierungsfahrplan liefern – verbindlich wird es erst mit konkreten Angeboten von Fachfirmen.
Welche Maßnahme bringt am meisten Energieeinsparung?
Das hängt vom Zustand deines Gebäudes ab. Oft ist die Dämmung von Dach, Fassade oder Kellerdecke sehr wirksam – aber auch ein Heizungswechsel kann viel bringen. Der Energieberater zeigt dir, welche Maßnahme sich für dein Haus besonders lohnt.
Was ist besser: Heizung zuerst oder Fassaden Dämmung?
Grundsätzlich sollte die Dämmung zuerst gemacht werden, um später die Heizung auf das spätere gedämmte Gebäude abzustimmen.
Lohnt sich eine Wärmepumpe bei meinem Gebäude überhaupt?
Wärmepumpen funktionieren am besten in gut gedämmten Häusern mit niedrigen Vorlauftemperaturen. Aber auch im Altbau ist der Einsatz möglich – mit passenden Maßnahmen wie Heizkörpertausch oder Fußbodenheizung. Eine Heizlastberechnung gibt hier Klarheit.
Kann ich meine bestehende Fußbodenheizung weiter nutzen?
In vielen Fällen: Ja. Fußbodenheizungen sind gut für Wärmepumpen geeignet, weil sie mit niedriger Temperatur arbeiten. Wichtig ist, dass sie hydraulisch abgeglichen und sauber eingebunden sind.
Wozu benötige ich eine Heizlastberechnung?
Damit die Heizung genau zur Größe und Dämmung des Hauses passt. Eine zu große oder zu kleine Heizung verursacht Probleme und unnötige Kosten.
Wozu benötige ich den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B?
Damit die Heizwärme im Haus gleichmäßig verteilt wird. Er ist für viele Förderprogramme Pflicht und spart langfristig Energie und Kosten.
Ab wann ist ein Lüftungskonzept notwendig?
Wenn mehr als ein Drittel der Fenster ausgetauscht oder mehr als ein Drittel der Dachfläche erneuert wird. Dann schreibt die DIN 1946-6 ein Konzept vor.
Wozu benötige ich ein Lüftungskonzept? Ich habe nicht vor, eine Anlage einbauen zu lassen.
Es geht nicht zwingend um eine Anlage – sondern darum, sicherzustellen, dass genug Frischluft ins Haus kommt und keine Schimmelgefahr entsteht. Das kann auch manuell sichergestellt werden.
Was ist ein U-Wert?
Der U-Wert zeigt, wie gut ein Bauteil (z. B. Wand oder Fenster) dämmt. Je niedriger der Wert, desto weniger Wärme geht verloren – also besser für die Energieeffizienz.
Was sind Bauteilnachweise?
Das sind technische Nachweise (z. B. U-Werte, Materialien), die belegen, dass die sanierten Bauteile den Fördervorgaben entsprechen.
Eigentümer, Vermieter, Mieter mit Zustimmung des Eigentümers, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) oder auch Unternehmen – je nach Maßnahme und Förderprogramm.
Das hängt von der Maßnahme ab. Zum Beispiel: 15 % für Dämmung, 30–70 % für Heizungstausch (bei Bonusnutzung). Mit Sanierungsfahrplan gibt’s oft 5 % extra. ( gilt nur für energetische Sanierung an der Gebäudehülle)
Die Förderlandschaft ist komplex – deshalb prüfen wir gemeinsam, welches Programm am besten passt. Ob BAFA, KfW oder Steuerbonus: Die Wahl hängt von Maßnahme, Gebäudeart und deinem Ziel ab.
Nein, das geht nicht. Du musst dich entscheiden: Entweder Steuerbonus (z. B. über 3 Jahre verteilt) oder direkte Förderung über BAFA oder KfW.
Ja, das ist möglich. Du kannst z. B. die BAFA-Förderung nutzen und zusätzlich einen Kredit bei deiner Bank beantragen – etwa über die KfW (z. B. Ergänzungskredit). Wichtig ist, dass die Förderung vor Maßnahmenbeginn beantragt wird.
Bei deiner Hausbank, nicht direkt bei der KfW. Die Bank stellt den Antrag für dich – auf Basis deiner Unterlagen und ggf. der BzA vom Energieberater.
Nein, das BAFA zahlt erst nach vollständiger Umsetzung und Einreichung der Nachweise aus – es gibt keine Abschlagszahlungen.
Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und Einreichung aller erforderlichen Nachweise. Eine Vorfinanzierung durch dich ist also in der Regel notwendig.
Ja, über das BAFA. Die Erstellung wird mit bis zu 50 % der Kosten bezuschusst – maximal 650 € für Ein-/Zweifamilienhäuser, 850 € für Mehrfamilienhäuser oder WEG´s mit mehr als 2 WE.
Nein, da der iSFP über das BAfA bezuschusst wird/ Doppelförderung ist verboten
Nein. Du kannst einzelne Maßnahmen umsetzen und erhältst für diese den iSFP-Bonus von 5% – auch wenn du nicht den ganzen Plan verwirklichst.
Änderungen müssen gemeldet und ggf. neu bewertet werden. In manchen Fällen braucht es eine neue Bestätigung vom Energieberater – sonst kann die Förderung entfallen.
Dann prüfen wir gemeinsam die Gründe. Oft kann nachgebessert oder ein neuer Antrag gestellt werden. Eine frühzeitige, saubere Planung hilft, Ablehnungen zu vermeiden.
Ja, nach Bewilligung sind die Mittel sicher – solange du die Maßnahmen wie beantragt umsetzt und alle Bedingungen erfüllst.
Ja, das ist sogar sinnvoll – zum Beispiel Dämmung und neue Heizung in einem Antrag. Aber: Alles muss innerhalb von 36 Monaten umgesetzt werden.
Nein. Entweder Effizienzhaus ohne EE Bonus dafür mit Förderung der Einzelmaßnahmen Heizung oder Effizienzhaus mit EE Bonus ohne Einzelmaßnahmen Förderung
Pro Gebäude und Maßnahme nur einmal. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn sich dein Sanierungsvorhaben grundlegend ändert.
Immer dann, wenn du die Heizung erneuerst oder das Gebäude stark dämmst. Nur so kann die neue Anlage richtig dimensioniert werden – das spart Energie und sorgt für Komfort.
Wenn der Mehrwert des iSFP´s mit eingebunden werden soll dann muss immer ein Energieberater die Anträge stellen
Du hast pro Kalenderjahr 60.000€/ Wohneinheit zur Verfügung (mit Sanierungsfahrplan), ansonsten nur 30.000€ . Diese kannst du in beliebig viele Anträge unterteilen. Empfohlen wird diese jedoch zusammenzufassen, um Kosten für den Energieberater zu sparen.
Teilweise ja, z. B. beim BAFA für Heizung. Bei komplexeren Maßnahmen (Dämmung, Fahrplan, Effizienzhaus) brauchst du einen zertifizierten Energieberater für die Antragstellung.
Ein Dokument, das dein Energieberater für die KfW erstellt. Es bestätigt, dass die geplanten Maßnahmen förderfähig sind – ohne BzA gibt’s keine Förderung.
Ja, wenn die BzA für den reinen Heizungstausch erstellt wird, kann dies auch der Heizungsbauer tun.
Ja, bei KfW-Förderprogrammen können auch Kosten für Planung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten mitgefördert werden. Bei Heizung gibt es keine separate Förderung – Kosten werden nur berücksichtigt, wenn die maximale Förderhöhe nicht überschritten wird. Beim BAFA können bis zu 50 % der Beratungskosten bezuschusst werden.
Ja, jedoch nur die Materialkosten und am Ende muss ein Fachunternehem den fachgerechten Einbau bestätigen in Form einer Fachunternehmer Erklärung. Hier gibt es aber noch einige andere Dinge zu beachten bzgl. Der Rechnungsstellung. Am Ende müssen die KfW Bedingungen erfüllt sein.
Ja, unter Umständen. Es muss aber ein Nachweis über dein Jahreseinkommen erbracht werden – z. B. mit Rentenbescheid oder einem Einkommensteuerbescheid.
Zuerst führen wir ein Beratungsgespräch und sichten die Gebäudedaten. Dann folgen ggf. Vor Ortstermine, Berechnungen, Förderberatung und die Begleitung während der Umsetzung. Du wirst Schritt für Schritt begleitet.
Üblich sind Bauunterlagen, Fotos, Verbrauchsdaten, Rechnungen und Angebote. Wir sagen dir konkret, was gebraucht wird – du bekommst eine klare Checkliste.
Das hängt von der Maßnahme, der Bearbeitungszeit der Förderstelle und dem Handwerker ab. Von der Planung bis zur Auszahlung kann es einige Wochen bis Monate dauern – wir helfen dir, den Ablauf möglichst effizient zu gestalten.
Ja, bei vielen Förderprogrammen sind Fotos vor, während und nach der Maßnahme vorgeschrieben. Diese helfen, die fachgerechte Ausführung nachzuweisen.
Ja, wenn du bewilligte Maßnahmen nicht wie beantragt umsetzt, kann die Förderung gestrichen oder zurückgefordert werden. Änderungen sollten vorher abgestimmt werden.
Falsche Angaben können zur Rückforderung der Fördermittel führen. In schweren Fällen drohen Bußgelder. Daher ist es wichtig, alle Angaben ehrlich und korrekt zu machen – wir helfen dir dabei.
Du bekommst die Förderung nur bis zur beantragten Höhe. Mehrkosten musst du selbst tragen – daher ist eine realistische Kalkulation im Vorfeld wichtig.
Wenn du Fördermittel wie von der BAFA oder KfW nutzen möchtest oder unsicher bist, welche Sanierungsmaßnahmen sinnvoll sind, ist ein Energieberater sehr hilfreich – und oft sogar Voraussetzung.
Vor Beginn einer energetischen Sanierung, vor dem Förderantrag und wenn du einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen möchtest.
Beim Verkauf oder bei der Neuvermietung eines Gebäudes. Auch bei umfassender Sanierung kann ein neuer Ausweis notwendig sein.
Der Bedarfsausweis basiert auf technischen Daten des Gebäudes. Der Verbrauchsausweis zeigt den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten Jahre.
Immer, wenn du dein Haus schrittweise sanieren willst oder Förderungen mit Bonus nutzen möchtest. Er gibt dir einen klaren, langfristigen Plan für sinnvolle Maßnahmen.
Für die Inanspruchnahme des iSFP-Bonus gilt er 15 Jahre. Innerhalb dieser Zeit kannst du einzelne Maßnahmen fördern lassen.
Nein, sie sind Empfehlungen. Du bist nicht verpflichtet, alles umzusetzen – außer du nutzt ihn für erhöhte Förderungen, dann gelten bestimmte Vorgaben.
Er gehört zum Gebäude, nicht zur Person. Wird das Haus verkauft, kann der neue Eigentümer den Fahrplan weiter nutzen – z. B. für Förderungen.
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Baden-Württemberg verpflichtet Eigentümer beim Heizungswechsel, einen Teil der Wärme aus erneuerbaren Energien zu decken oder Ersatzmaßnahmen nachzuweisen.
Ja, in Baden-Württemberg gilt der iSFP als eine mögliche Erfüllungsoption für das EWärmeG – wenn er bestimmte Anforderungen erfüllt.
Eine gezielte Sanierungsmaßnahme an einem bestimmten Bauteil – z. B. Fenstererneuerung, Dachdämmung oder Heizungstausch – ohne gleich das ganze Gebäude zum Effizienzhaus zu machen.
Die BAFA verlangt die Steuer-ID, um die Person eindeutig zu identifizieren und Doppelförderungen zu verhindern.